Festival der Sagen & Mythen

Hausordnung Hellpeak

Mit Betreten des Festivalgeländes erkennen alle Besucher diese Hausordnung an. Sie dient der Sicherheit, dem Schutz des Geländes und einem respektvollen Miteinander.

Werte & Haltung

Hellpeak ist ein Ort für Geschichten, Klang und Begegnung. Wir schaffen einen Raum, in dem sich Künstler:innen, Crews und Besucher:innen frei entfalten können – respektvoll, kreativ und ohne Ausgrenzung.

Unsere Welt auf der Bühne und auf dem Gelände ist von Mythen, Legenden und gemeinsamer Fantasie geprägt – nicht von Ideologien. Wir stehen für gegenseitigen Respekt, Vielfalt und ein Umfeld, in dem sich alle sicher und willkommen fühlen dürfen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glauben oder Orientierung.

Musik, Handwerk und Spiel sollen verbinden. Wir dulden keine extremistischen, menschenverachtenden oder diskriminierenden Inhalte, Symbole oder Handlungen – egal aus welcher Richtung sie kommen.

Hellpeak ist ein Ort für Kunst, Kultur und Interkulturalität, getragen von gemeinsamer Leidenschaft.

1. Allgemeines

Den Anweisungen des Festivalteams, der Security und aller Einsatzkräfte ist jederzeit Folge zu leisten. Das Gelände darf nur zu den offiziellen Öffnungszeiten betreten werden.

2. Tickets & Einlass

  • Zutritt nur mit gültigem Ticket oder gültiger Akkreditierung.
  • Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn Personen alkoholisiert, aggressiv oder sicherheitsgefährdend wirken.
  • Wiedereinlass in das Infield erfolgt nur mit dem entsprechenden Festivalbändchen.

3. Sicherheit & verbotene Gegenstände

Verboten sind insbesondere:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände
  • Pyrotechnik, Feuerwerk, Himmelslaternen
  • Glasflaschen im Infield (Camping: nur im Rahmen der gesonderten Campingregeln)
  • Drogen und illegale Substanzen
  • Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte
  • Sperrige Gegenstände, die andere gefährden oder Fluchtwege blockieren können

Erlaubt bzw. toleriert:

  • LARP-Waffen aus Schaumstoff/Latex, sofern sie nicht gefährlich sind
  • Kleine Taschen und Beutel
  • Rollstühle, Kinderwagen und notwendige Mobilitätshilfen

4. Verhalten auf dem Gelände

  • Wir erwarten einen respektvollen Umgang miteinander. Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt tolerieren wir nicht.
  • Wer andere bedroht oder angreift, kann umgehend vom Festival ausgeschlossen werden.
  • Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen; das Gelände ist pfleglich zu behandeln.
  • Offenes Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen und gemäß den Anweisungen des Personals erlaubt.

5. Jugendschutz

  • Es gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
  • Alkoholabgabe erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben.

6. Foto- & Videoaufnahmen

  • Auf dem Festival können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
  • Mit dem Betreten des Geländes erklären sich Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen für Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können.
  • Professionelle Kameraausrüstung ist nur mit Akkreditierung erlaubt.

7. Camping (Green Camping)

  • Es gelten die gesonderten Campingregeln des Festivals (Green-Camping-Konzept).
  • Ruhezeit ab 23:00 Uhr – Rücksicht auf alle Camper.
  • Keine Stromaggregate, keine eigenen Chemie-Toiletten.
  • Grillen nur in geeigneten Grills, keine offenen Feuerstellen.
  • Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkflächen.

8. Tiere

  • Hunde sind nur in ausgewiesenen Bereichen (z. B. Markt/Camping) erlaubt, nicht im Infield.
  • Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht.
  • Für Schäden durch Tiere haftet der Halter.

9. Haftung

  • Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder beschädigte Gegenstände, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  • Jede Person haftet für von ihr verursachte Schäden am Gelände, an Einrichtungen und an Dritten.

10. Hausrecht

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die Sicherheit gefährden, können vom Gelände verwiesen oder vom weiteren Zutritt ausgeschlossen werden.

11. Änderungen

Der Veranstalter behält sich vor, diese Hausordnung bei Bedarf anzupassen. Maßgeblich ist stets die zuletzt veröffentlichte Fassung.

Stand: Dezember 2025 – Hellpeak – Festival der Sagen & Mythen